Solar für Vereine: Energie aus der Region!

Inhalt des Projektes:

Ziel des Wettbewerbs ist es, die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern bzw. an Fassaden von Vereinsgebäuden gezielt und mit überschaubarem finanziellem Aufwand für das LEADER-Budget zu unterstützen. Die geförderten Vereine profitieren durch eine Entlastung angesichts steigender Energiekosten und gewinnen an Autarkie in ihrer Energieversorgung.

Mindestkriterien

  • Das Gebäude, auf dem die PV-Anlage installiert werden soll, befindet sich in einer der Kommunen der LEADER-Region Weser-Aller-Landschaft.
  • Das geförderte Objekt befindet sich im Besitz des*der Antragstellenden, oder diese*r ist durch eine Nutzungsvereinbarung o.ä. nachweislich zur Nutzung des Objekts berechtigt.
  • Die Maßnahme weist einen inhaltlichen Bezug zu mindestens einem Handlungsfeld im REK (Bsp.: Renovierung eines Dorfgemeinschaftshauses, Umnutzung eines Gebäudes für gemeinnützige Zwecke) auf.
  • Das geförderte Objekt ist regelmäßig öffentlich zugänglich und / oder wird gemeinschaftlich mit anderen Vereinen / Gruppen / Institutionen genutzt.
  • Die PV-Anlage dient dem Eigenverbrauch. Eine zusätzliche Einspeisung von Überschüssen ins Stromnetz ist möglich.
  • Der*die Antragstellende verpflichtet sich zur Teilnahme an einer kostenlosen Impulsberatung „Solarcheck für Sportvereine“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen KEAN (entfällt, wenn eine Beratung bereits stattgefunden hat). Vereinen, die nicht den Kriterien für die Inanspruchnahme einer kostenlosen Impulsberatung entsprechen, wird eine Beratung empfohlen.

Vorgehensweise:

  • In einem öffentlichen Wettbewerb werden 10 LEADER-Förderungen für die Installation von PV-Anlagen ausgelobt. Der maximale LEADER-Förderbetrag beträgt 10.000 €. Zur LEADER-Förderung kommen obligatorisch für jeden Antrag die kommunale Kofinanzierung von max. 2.500 € sowie der Eigenanteil des Antragstellers.
  • Vereine bewerben sich mit einem Projektsteckbrief plus Kostenkalkulation. Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen die Bewerbungen Mindestkriterien erfüllen.
  • Zu zwei Stichtagen Anfang 2025 und Ende 2025/Anfang 2026 wählt eine aus Mitgliedern der LAG gebildete Jury jeweils 5 Bewerbungen aus, die eine Förderung erhalten sollen. Diese stellen anschließend einzeln einen LEADER-Förderantrag beim ArL.
  • Angestrebt wird, die Förderungen möglichst gleichmäßig auf die Kommunen der LEADER-Region zu verteilen (dies entspricht zwei Anträgen pro Kommune). In der zweiten Bewerbungsphase behält sich die Jury vor, Anträge aus überrepräsentierten Kommunen zurückzustellen.
  • Die Förderung von PV-Anlagen für Vereine erfolgt für die Dauer des Aufrufs ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs. Zeichnet sich zum Ende des Aufrufs ab, dass weiterhin erhöhte Nachfrage nach einer Förderung von PV-Anlagen für Vereinsheime besteht, so kann die LAG ein neues Budget für eine Verlängerung des Aufrufs beschließen.

Ziele des Projektes:

  • Förderung erneuerbarer Energien

Eckdaten des Projektes:

Projektträger:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in einer der Kommunen der LEADER-Region Weser-Aller-Landschaft.

Bewerbung:
Den speziellen Projektsteckbrief mit dem Sie sich für das Projekt bewerben können, erhalten Sie hier, beim Regionalmanagement oder der Geschäftsstelle.

Bewerbungsschluss:
14.03.2025 (1. Auswahlrunde)                              Herbst 2025 (2. Auswahlrunde)

LEADER-Fördersumme:
bis zu 100.000€ aufgeteilt in 10 Projekte mit maximal 10.000€ Förderung (in zwei Auswahlrunden je fünf Anträge) (Förderquote 55%)

Ko-Finanzierung:
Bis zu 2.500€ pro Projekt durch die Kommune in der das Projekt durchgeführt wird

Ort:
Je bis zu 2 Projekte pro Kommune der LEADER-Region

1. Runde: Sportverein Holtebüttel

Handlungsfeld(er):
Handlungsfeld 2: Umwelt-, Natur-, Klimaschutz

 

Skip to content