Von der Idee zur Förderung
Für unsere LEADER-Region stehen für die Förderperiode 2023 – 2027 insgesamt ca. 1,9 Millionen Euro zur Verfügung um Projekte, Vorhaben, Initiativen und Ideen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes umzusetzen. Die Grundlagen der Projektförderung sind im Regionalen Entwicklungskonzept der Weser-Aller-Landschaft festgelegt. Die Höhe der Förderung kann sich je nach Vorhaben und dessen Zielen unterscheiden. Der Förderhöchstbetrag für private Projektträger*innen beträgt 150.000 € für ein einzelnes Projekt.

Der Weg zur Förderung führt über das Regionalmanagement zur Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Weser-Aller-Landschaft, welche die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft und stellvertretend für die LEADER-Region entscheidet, ob das Projekt mit LEADER-Mitteln gefördert werden soll. Mit einem positiven LAG-Beschluss kann der Antrag zur LEADER-Förderung beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gestellt werden. Mit der Bewilligung des ArL kann die Projektumsetzung starten. Nach Projektabschluss werden die Fördergelder gegen Nachweis über den Maßnahmenabschluss ausgezahlt.
Erfahren Sie hier die relevanten Informationen zur LEADER-Förderung!
Informationen zur Förderung:
Wer kann Anträge stellen?
Unabhängig von den Projektinhalten sind folgende Personen und Institutionen
antragsberechtigt (s. REK Weser-Aller-Landschaft, S. 184):
1. Gemeinden
2. juristische Personen des öffentlichen Rechts
3. natürliche Personen und Personengesellschaften
4. juristische Personen des privaten Rechts
Wie und wie viel wird gefördert?

Die Förderung für private Antragstellende erfolgt dabei als Nettoförderung, öffentliche
Antragstellende erhalten eine Bruttoförderung. Zusätzlich zu der beantragten Zuwendung ist
eine öffentliche Kofinanzierung (z.B. durch die Kommune, in der das Projekt umgesetzt werden soll) in Höhe von 25% der LEADER-Fördersumme notwendig.
Erst wenn das Projekt durch das Amt für regionale Landesentwicklung bewilligt wurde, darf der Start der Projektumsetzung erfolgen. Die LEADER-Fördermittel werden nach Maßnahmenabschluss gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen in Form von Kostenerstattungen ausgezahlt. Das bedeutet, die Projektträger*innen müssen ihre Projekte vorfinanzieren. Bei hohen Summen können in Ausnahmefällen Zwischenabrechnungen vereinbart werden
Förderboni (Maximal sind 20 % Zusatzförderung über die Boni möglich):
+ 5 % | Für mind. zwei Handlungsfelder oder mindestens zwei Kommunen übergreifende Projekte. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG. |
+ 5 % | Für Projekte im thematischen Bereich Flächenmanagement. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG |
+ 5 % | Für Projekte im thematischen Bereich Demografische Entwicklung. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG. |
+ 5 % | Für Projekte im Bereich der Digitalisierung und Datennutzung. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG. |
+ 5 % | Für Projekt mit einem Beitrag zum Klimaschutz. Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Projektbewertung durch die LAG. |
Handlungsfelder
Welche Handlungsfelder gibt es?
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen sich Projektideen mindestens einem der Handlungsfelder im REK zuordnen lassen können. Daneben finden Demographische
Entwicklung, Flächenmanagement sowie Digitalisierung und Datennutzung als übergeordnete Querschnittsfelder stets Berücksichtigung. Aus den Handlungsfeldern wurden im REK konkrete Fördertatbestände formuliert, nach denen das Förderpotenzial von Projekten bezogen auf die Handlungsfelder bewertet wird. Darüber hinaus gibt es
handlungsfeldübergreifende Fördertatbestände, die z.B. Anschubfinanzierung für Personal,
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing und die Teilnahme an Wettbewerben und Veranstaltungen abdecken. Eine Auflistung aller Fördertatbestände finden Sie im REK Weser-Aller-Landschaft auf S. 185 ff.

Mindest- und Musskriterien
Mindestkriterien: Das Projekt…
- … berücksichtigt die Aspekte des Gender Mainstreamings
- … gewährleistet die Nichtdiskriminierung von Personen oder Personengruppen
- … trägt den Belangen der Barrierefreiheit und den Rechten von Menschen mit Behinderung Rechnung (s. Art.9 der UN-Konvention).
Ausnahmen unter bestimmten Umständen möglich.
Formale MUSS-Kriterien:
- Das Projekt setzt die Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Weser-Aller-Landschaft um
- Das Projekt weist einen erkennbaren öffentlichen Nutzen / gesellschaftlichen Mehrwert für die Region und ihre Bevölkerung auf. Der öffentliche Nutzen / gesellschaftliche Mehrwert ist gegeben, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:
- Das Projekt bzw. Projektergebnis ist in ausreichendem Maße öffentlich zugänglich.
- Geförderte Objekte, insbesondere Räumlichkeiten oder Gebäude, werden gemeinschaftlich mit Dritten genutzt oder Dritten zeitweise zur Nutzung zur Verfügung gestellt.
- Der*die Projektträger*in leistet einen hohen Beitrag zum Gemeinwohl und das Projekt ist wichtig zum Erhalt oder zur substanziellen Verbesserung seiner*ihrer Aktivität.
- Der Projektsteckbrief vollständig ausgefüllt und eindeutig formuliert (Ziele, Kosten, Projektträger*in und -partner*in, Zeitplan: Startzeitpunkt, Laufzeit, Meilensteine)
- Die öffentliche Kofinanzierung ist gesichert (siehe unten)
- Nur für Kooperationsprojekte: Das Vorhaben ist mit der Kooperationsregion geklärt
Öffentliche Kofinanzierung
Die LEADER-Förderung erfordert zusätzlich eine öffentliche Kofinanzierung in Höhe von 25 % der beantragten LEADER-Fördersumme durch anerkannte Institutionen, z. B. Kommunen oder öffentliche Stiftungen etc., um auch ein öffentliches Interesse zu sichern. Es lohnt sich bereits im Vorfeld der konkreten Projektverfolgung entsprechende Gespräche zu führen.
Bin ich mit meinem Vorhaben Förderantragsberechtigt?
Sofern Ihr Vorhaben unserem REK entspricht, sich mindestens einem der im REK formulierten Fördertatbeständen zuordnen lässt und innerhalb der LEADER-Region Weser-Aller-Landschaft umgesetzt werden soll, sind Sie formal Antragsberechtigt. Die LAG entscheidet für jedes Projekt einzeln, ob Fördergelder investiert werden sollten.
Step by Step zum Projekt:
Schritt 1: Beratung durch das Regionalmanagement (ReM)
Nehmen Sie Kontakt zum Regionalmanagement auf. Gemeinsam wird Ihre Projektidee besprochen und die Fördermöglichkeiten geprüft. Das ReM kann mit Ihnen außerdem alle benötigten Unterlagen und Dokumente zur Antragstellung durchgehen.
Schritt 2: Konkretisierung Ihrer Projektidee
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit dem ReM konkretisieren Sie ihr Projekt, bei Bedarf auch immer gerne in Rücksprache mit dem ReM. Dieses wird u. a. prüfen, ob ihre Idee dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) zuarbeitet. So wird aus der ersten Projektidee ein konkretes Projektvorhaben, welches Sie mithilfe des Projektsteckbriefes (PSB) festhalten. Der PSB wird im weiteren Prozess die Grundlage für die Prüfung der Qualitätskriterien durch das ReM, zur Beschlussvorlage für die LAG und zur Referenz für die Bewilligungsstelle des ArLs Lüneburg.
Denken Sie daran, dass in einigen Fällen bestimmte Genehmigungen oder Erklärungen eingeholt werden müssen wie bspw. Unbedenklichkeitserklärungen in Naturschutzgebieten, Denkmalschutz, Nutzungsvereinbarungen etc. Klären Sie bereits in diesem Schritt, ob entsprechende Punkte beachtet werden müssen. Eine Zustimmung entsprechender Stellen muss dem LEADER-Antrag beigefügt werden.
Zur Konkretisierung Ihres Projektsteckbriefes gehört die Kalkulation der möglichen Kosten des Projektes. Bestenfalls liegen unverbindliche Kostenschätzungen vor. Es darf noch keine offizielle Ausschreibung stattfinden solange kein offizieller Zuwendungsbescheid durch das ArL Lüneburg vorliegt. Stimmen Sie sich bzgl. der Kosten unbedingt mit dem ReM ab.
Sobald dem ReM der vollständige Projektsteckbrief vorliegt wird dieser geprüft, das Projekt bewertet und die Vorstellung in der LAG vorbereitet.
Schritt 3: ELER-Registriernummer
LEADER ist eine Fördermaßnahme der EU, die über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) läuft. Dies bedeutet, dass eine ELER-Registriernummer für den LEADER-Antrag notwendig ist. Kommunale Träger*innen und Projekträger*innen, die in der Vergangenheit bereits Förderanträge im Zusammenhang mit ELER gestellt haben, besitzen diese in den meisten Fällen schon. Wenn diese vorliegt, können Sie diesen Schritt überspringen. In allen anderen Fällen muss diese Nummer über das ArL Lüneburg bei der LWK-Niedersachsen beantragt werden. Infos zu dem Registriernummernantrag (RNA) finden Sie hier oder auf der Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Das ReM unterstützt Sie gerne!
Schritt 4: Projektvorstellung vor der LAG
Sie haben nun Ihr konkretes Projekt mit einer Kostenschätzung beschrieben, projektspezifische Genehmigungen, eine ELER-Registriernummer (beantragt oder zumindest den Antrag vorbereitet) und die Motivation, endlich zur Tat zu schreiten? Sehr gut! Bei der nächsten geplanten LAG-Sitzung können Sie ihr Vorhaben selbst vorstellen. Dies kann das ReM auch für Sie übernehmen, doch ist es für Rückfragen etc. sinnvoll, dass Sie vor Ort sind. Die LAG wird anschließend (bestenfalls mit Ihnen) über Ihr Projekt beraten und einen Beschluss fällen. Der Entschlussfindungsprozess basiert auf dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK). Wenn Sie ein Projekt im Sinne des REKs umsetzen möchten, haben Sie bereits gute Aussichten auf einen positiven LAG-Beschluss.
Schritt 5: Der finale LEADER-Förderantrag
Mit dem positiven Beschluss der LAG kann der LEADER-Förderantrag gestellt werden. Infos zu den notwendigen Unterlagen finden Sie hier oder auf der Seite des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das ReM unterstützt Sie bei dem Ausfüllen und der Überprüfung des Antrags. Der LEADER-Antrag muss im original per Post an das zuständige ArL Lüneburg gesendet werden. Wenn alle notwendigen Unterlagen, Anhänge und Angaben ordnungsgemäß übermittelt wurden, dauert die Bearbeitung durch das ArL etwa acht Wochen. Sobald Ihnen der offizielle Zuwendungsbescheid, also die Bewilligung, zugesendet wurde, können Sie mit der Umsetzung beginnen, z. B. damit, die notwendigen Ausschreibungen in die Wege zu leiten
Schritt 6: Auschreibung und Umsetzung
Auf Ihrem Zuwendungsbescheid finden Sie alle nötigen Informationen bezüglich der Ausschreibung und Umsetzung Ihres Projektes. Da sich die vergaberechtlichen Bestimmungen sowohl nach Art des Projektes oder Projektträger*in sowie nach Projektvolumen unterscheiden können, kann hier keine einheitlichen Antwort gegeben werden. Beachten Sie in jedem Fall Ihr kommunales bzw. in Niedersachsen geltendes Vergaberecht und die Zusatzinformationen auf Ihrem Zuwendungsbescheid für die Ausschreibung und Vergabe Ihres Vorhabens. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das ReM.
Für die Umsetzung gehen Sie als Projektträger*in finanziell in Vorleistung. Nach dokumentierten Abschluss der jeweiligen Maßnahmen können Sie die Auszahlung der entsprechenden Fördermittel, auf Nachweis der getätigten Kostenbelege, beantragen.
Schritt 7: Auszahlung der Fördermittel
Nach erfolgreicher Maßnahmenumsetzung können Sie einen Auszahlungsantrag bei dem zuständigen ArL Lüneburg stellen. Dazu übermitteln Sie dem ArL Lüneburg die vollständigen Unterlagen und Dokumentation zur Umsetzung der Maßnahme. Der Auszahlungsantrag wird Ihnen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid durch das ArL zugeschickt. Weitere Infos finden Sie hier oder auf der Seite des Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wie auch in allen anderen Schritten können Sie stets auf die Unterstützung des ReM zählen.
Schritt 8: Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen LEADER-Projekt!
Klopfen Sie sich und allen Beteiligten auf die Schulter, das tut gut! Sie haben mit Ihrem Engagement eine große Leistung für Ihre Region vollbracht. Dank Ihnen und allen anderen Personen, die sich im LEADER-Prozess der Region Weser-Aller-Landschaft eingebracht haben und noch einbringen werden, rückt die Vision von LEADER in Ihrer Region einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft!